17.4.1950
Bekämpfung des Kartoffelkäfers
Durch eine Kundmachung des Wiener Magistrats ist jeder, der den Kartoffelkäfer findet oder Beobachtungen macht, die auf sein Vorhandensein schließen lassen, dazu verpflichtet, seine Wahrnehmungen beim Magistratischen Bezirksamt anzuzeigen. Ferner sind vier Suchtage angeordnet, und zwar der 2. und 23. Juni, 21. Juli und 25. August. An diesen Tagen müssen alle Grundstücke, die mit Kartoffeln, Paradeisern oder anderen Nachtschattengewächsen bepflanzt sind, sorgfältig abgesucht werden.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1950/0450.htm
Durch eine Kundmachung des Wiener Magistrats ist jeder, der den Kartoffelkäfer findet oder Beobachtungen macht, die auf sein Vorhandensein schließen lassen, dazu verpflichtet, seine Wahrnehmungen beim Magistratischen Bezirksamt anzuzeigen. Ferner sind vier Suchtage angeordnet, und zwar der 2. und 23. Juni, 21. Juli und 25. August. An diesen Tagen müssen alle Grundstücke, die mit Kartoffeln, Paradeisern oder anderen Nachtschattengewächsen bepflanzt sind, sorgfältig abgesucht werden.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1950/0450.htm
Calafatti - 17. Apr, 17:13