26.3.1948
26.3.1948: Osterwein für Betriebe ist Getränkesteuerpflichtig
Nach den Bestimmungen des Getränkesteuergesetzes für Wien unterliegt auch Wein, der anlässlich der Osterfeiertage in den Betrieben an die Belegschaft entgeltlich abgegeben wird, der 10%igen Getränkesteuer.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0348.htm
Nach den Bestimmungen des Getränkesteuergesetzes für Wien unterliegt auch Wein, der anlässlich der Osterfeiertage in den Betrieben an die Belegschaft entgeltlich abgegeben wird, der 10%igen Getränkesteuer.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0348.htm
Calafatti - 26. Mär, 17:02
Trackback URL:
https://wienerstadt.twoday.net/stories/592959/modTrackback