Auch Coca-Cola getränkesteuerpflichtig
6.3.1950: Auch Coca-Cola getränkesteuerpflichtig
"Um Irrtümern bei der Abrechnung der Getränkesteuer und daraus sich ergebenden Säumnisfolgen vorzubeugen, wird aufmerksam gemacht, dass die entgeltliche Abgabe von Coca-Cola an Letztverbraucher der Getränkesteuer unterliegt."
Tja, so war es vor 55 Jahren, als Coca-Cola in Österreich noch neu war!
Gefunden habe ich diese Meldung in einem Rückblick der Rathauskorrespondenz von Wien
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/
"Um Irrtümern bei der Abrechnung der Getränkesteuer und daraus sich ergebenden Säumnisfolgen vorzubeugen, wird aufmerksam gemacht, dass die entgeltliche Abgabe von Coca-Cola an Letztverbraucher der Getränkesteuer unterliegt."
Tja, so war es vor 55 Jahren, als Coca-Cola in Österreich noch neu war!
Gefunden habe ich diese Meldung in einem Rückblick der Rathauskorrespondenz von Wien
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/
Calafatti - 6. Mär, 17:30
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