26.6.1948
26.6.1948: Erleichterungen für Autofahrer
Aufgrund der Weisungen des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau hat der Bürgermeister der Stadt Wien das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge für Sonn- und Feiertage außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig sind einige Bestimmungen der Kundmachung betreffend Maßnahmen zur Verkehrslenkung in Wien vom 10. Jänner 1946, aufgehoben worden. Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen an Sonn- und Feiertagen ist daher keine Genehmigung mehr erforderlich und es sind auch solche Fahrten mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die nicht ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgen. Ferner ist das Führen von Fahrtenbüchern nicht mehr vorgeschrieben und für Besitzer von Lastkraftwagen ist nur für solche Fahrten, die über 50 km außerhalb der Stadtmitte führen, ein Fahrtauftrag einzuholen.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0648.htm
Aufgrund der Weisungen des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau hat der Bürgermeister der Stadt Wien das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge für Sonn- und Feiertage außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig sind einige Bestimmungen der Kundmachung betreffend Maßnahmen zur Verkehrslenkung in Wien vom 10. Jänner 1946, aufgehoben worden. Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen an Sonn- und Feiertagen ist daher keine Genehmigung mehr erforderlich und es sind auch solche Fahrten mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die nicht ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgen. Ferner ist das Führen von Fahrtenbüchern nicht mehr vorgeschrieben und für Besitzer von Lastkraftwagen ist nur für solche Fahrten, die über 50 km außerhalb der Stadtmitte führen, ein Fahrtauftrag einzuholen.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0648.htm
Calafatti - 26. Jun, 15:39
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