14.8.1948: Zweck der Fleischverbilligungsscheine
Das Landesernährungsamt Wien gibt bekannt:
Die durch die Erhöhung der Schlachtviehpreise bedingte Erhöhung der Verbraucherpreise für Fleisch und Fleischwaren zufolge eines Ministerratsbeschlusses wird nur für solche Familien wirksam werden, deren Bruttoeinkommen monatlich 1.000 Schilling übersteigt. Familien mit einem geringeren Einkommen erhalten ab 12. September 1948 (Beginn der 45. Versorgungsperiode) über Antrag Fleischverbilligungsscheine, die im Durchschnitt der Preisdifferenz entsprechen, so dass sich für diese Familien die Preiserhöhung nicht auswirkt.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0848.htm
Die durch die Erhöhung der Schlachtviehpreise bedingte Erhöhung der Verbraucherpreise für Fleisch und Fleischwaren zufolge eines Ministerratsbeschlusses wird nur für solche Familien wirksam werden, deren Bruttoeinkommen monatlich 1.000 Schilling übersteigt. Familien mit einem geringeren Einkommen erhalten ab 12. September 1948 (Beginn der 45. Versorgungsperiode) über Antrag Fleischverbilligungsscheine, die im Durchschnitt der Preisdifferenz entsprechen, so dass sich für diese Familien die Preiserhöhung nicht auswirkt.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1948/0848.htm
Calafatti - 14. Aug, 15:51