20.7.1953
Neue Wiener Freibankordnung
Die Wiener Freibankordnung, die aus dem Jahre 1926 stammt, ist vor kurzem geändert worden. Die neue Freibankordnung wird im "Amtsblatt der Stadt Wien" verlautbart. In der Kundmachung heißt es, der Freibank obliegt die Brauchbarmachung ihr zugewiesenen, als bedingt tauglich erklärten Fleisches und der Verkauf. Die Freibank steht unter der veterinärpolizeilichen Aufsicht der städtischen Amtstierärzte. Für einen Haushalt darf an einem Tag Fleisch nur bis zu einem Höchstgewicht von 3 Kilogramm abgegeben werden. Gewerbetreibende dürfen in der Freibank kein Fleisch kaufen.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1953/0753.htm
Die Wiener Freibankordnung, die aus dem Jahre 1926 stammt, ist vor kurzem geändert worden. Die neue Freibankordnung wird im "Amtsblatt der Stadt Wien" verlautbart. In der Kundmachung heißt es, der Freibank obliegt die Brauchbarmachung ihr zugewiesenen, als bedingt tauglich erklärten Fleisches und der Verkauf. Die Freibank steht unter der veterinärpolizeilichen Aufsicht der städtischen Amtstierärzte. Für einen Haushalt darf an einem Tag Fleisch nur bis zu einem Höchstgewicht von 3 Kilogramm abgegeben werden. Gewerbetreibende dürfen in der Freibank kein Fleisch kaufen.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1953/0753.htm
Calafatti - 20. Jul, 18:53