7.5.1954
Bei Beachtung der Betriebsvorschriften: Keine Angst vor Dampfdrucktöpfen
In Wien gibt es eine amtliche Dampfkesselüberwachung, die auch über die häuslichen Dampfdruckkochtöpfe zu wachen hat. Nach dem Gesetz ist nämlich jedes Gerät, das mit einem Dampfdruck von mehr als einer halben Atmosphäre arbeitet, ein Dampfkessel. Die amtliche Dampfkesselüberwachung nimmt nun die Unfälle in der letzten Zeit mit Dampfdrucktöpfen zum Anlass, um die Wiener Bevölkerung auf die Beachtung einiger Punkte aufmerksam zu machen.
So soll man beim Einkauf darauf achten, dass jeder Topf den Namen oder das Werkzeichen des Herstellers, den Fassungsraum und den Druck sowie die laufende Erzeugungsnummer in dauerhafter Form trägt. Ein angehängter Zettel genügt also nicht. Alle Töpfe müssen überprüft sein. Darüber wird jedem Topf eine schriftliche Bestätigung über die anstandslos verlaufene Erprobung und eine Betriebsbeschreibung mitgegeben. Alle Geräte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sollen die Käufer in eigenem Interesse zurückweisen.
Bei der Benützung ist die Betriebsbeschreibung genau zu befolgen. Häufig verlegt sich das Sicherheitsventil durch Speisereste. Es ist daher peinlich sauber zu halten und muss leicht beweglich sein. Der noch unter Druck stehende Topf darf nie mit Gewalt geöffnet werden. Ob noch ein Überdruck vorhanden ist, wird am besten durch Hochheben des Sicherheitsventils geprüft.
Sollte sich wirklich einmal eine Explosion durch einen nicht ordnungsgemäß begutachteten Schnellkochtopf ereignen, muss sofort die amtliche Dampfkesselüberwachung des Landes Wien verständigt werden. An den Teilen des explodierten Gefäßes darf bis zum Eintreffen des Prüfungskommissärs keine Veränderung vorgenommen werden. Allen Benützern eines Topfes der Marke "Rapido" wird dringend empfohlen, ihre Kochtöpfe erst nach Ausrüstung mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsventil wieder zu verwenden.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1954/0554.htm
In Wien gibt es eine amtliche Dampfkesselüberwachung, die auch über die häuslichen Dampfdruckkochtöpfe zu wachen hat. Nach dem Gesetz ist nämlich jedes Gerät, das mit einem Dampfdruck von mehr als einer halben Atmosphäre arbeitet, ein Dampfkessel. Die amtliche Dampfkesselüberwachung nimmt nun die Unfälle in der letzten Zeit mit Dampfdrucktöpfen zum Anlass, um die Wiener Bevölkerung auf die Beachtung einiger Punkte aufmerksam zu machen.
So soll man beim Einkauf darauf achten, dass jeder Topf den Namen oder das Werkzeichen des Herstellers, den Fassungsraum und den Druck sowie die laufende Erzeugungsnummer in dauerhafter Form trägt. Ein angehängter Zettel genügt also nicht. Alle Töpfe müssen überprüft sein. Darüber wird jedem Topf eine schriftliche Bestätigung über die anstandslos verlaufene Erprobung und eine Betriebsbeschreibung mitgegeben. Alle Geräte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sollen die Käufer in eigenem Interesse zurückweisen.
Bei der Benützung ist die Betriebsbeschreibung genau zu befolgen. Häufig verlegt sich das Sicherheitsventil durch Speisereste. Es ist daher peinlich sauber zu halten und muss leicht beweglich sein. Der noch unter Druck stehende Topf darf nie mit Gewalt geöffnet werden. Ob noch ein Überdruck vorhanden ist, wird am besten durch Hochheben des Sicherheitsventils geprüft.
Sollte sich wirklich einmal eine Explosion durch einen nicht ordnungsgemäß begutachteten Schnellkochtopf ereignen, muss sofort die amtliche Dampfkesselüberwachung des Landes Wien verständigt werden. An den Teilen des explodierten Gefäßes darf bis zum Eintreffen des Prüfungskommissärs keine Veränderung vorgenommen werden. Allen Benützern eines Topfes der Marke "Rapido" wird dringend empfohlen, ihre Kochtöpfe erst nach Ausrüstung mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsventil wieder zu verwenden.
http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1954/0554.htm
Calafatti - 7. Mai, 16:11